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Gestaltung am Tablet

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Beratung im Umfang des Berechtigungsumfanges gem.
§ 2 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017: ​

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Buchhaltung

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  • Kontierung der Geschäftsfälle,

  • laufende Kontenabstimmung, Verwaltung offener Posten

  • Informationen über den Geschäftsverlauf und Erstellung von Erfolgsrechnungen

  • periodengenaue Abgrenzung

  • Datenübernahme aus elektronischen Systemen

     

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Steuerberatung und Bilanzierung

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  • Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung

  • arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratung

  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen

  • Antragstellung in steuerlichen Angelegenheiten

  • Vertretung gegenüber Abgabenbehörden und Finanzstrafbehörde

  • laufende Informationen über steuerliche Änderungen

  • Unterstützung bei Optimierungsentscheidungen

  • auf Wunsch gerne auch Gespräche mit Ihrer Hausbank


     

Lohnverrechnung​

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  • Lohn- und Gehaltsverrechnung

  • Klärung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Fragen

  • Beratung zu Arbeitsaufzeichnungspflichten und Unterstützung bei Lohnsteuer, Kommunalsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

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